Zahlen Sie nicht mehr als nötig für Ihre Grundversicherung. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, der Fristen-Übersicht und der kostenlosen Kündigungsvorlage wechseln Sie sicher und unkompliziert zur günstigeren Krankenkasse. Jede Schweizer Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen — garantiert durch das KVG.
Ob erster Wechsel oder erfahrener Prämienoptimierer — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Vorbereitung über die Kündigung bis zur Bestätigung: kostenlos, geprüft und aktuell für 2026.
Unser detaillierter Wechsel-Guide führt Sie in vier klaren Schritten von der Prämienprüfung bis zur Bestätigung der neuen Kasse. Jeder Schritt ist verständlich erklärt und enthält praktische Tipps aus der Erfahrung von über 50'000 erfolgreichen Kassenwechseln. Sie erfahren, worauf Sie bei der Wahl des Versicherungsmodells achten müssen, welche Franchise für Ihre Situation optimal ist und wie Sie die Kündigung formell korrekt einreichen. Kein Fachwissen nötig — unsere Anleitung ist für alle verständlich, die zum ersten Mal wechseln.
Zur Anleitung →Im Schweizer Krankenversicherungssystem gelten strenge Fristen, die keinen Spielraum lassen. Ein einziger Tag Verspätung bedeutet ein ganzes weiteres Jahr bei der teuren Kasse. Unser Fristen-Kalender zeigt Ihnen die exakten Termine: 30. November für den ordentlichen Wechsel per 1. Januar, 31. März für den ausserordentlichen Wechsel per 1. Juli bei Prämienerhöhung. Dazu erhalten Sie Hinweise zum idealen Versandzeitpunkt, damit Ihre Kündigung garantiert rechtzeitig ankommt. Nie wieder eine Frist verpassen.
Fristen anzeigen →Der Prämienunterschied zwischen der teuersten und der günstigsten Krankenkasse beträgt in vielen Schweizer Regionen über CHF 300 pro Monat — das sind CHF 3'600 im Jahr für eine einzelne Person. Bei einer vierköpfigen Familie summiert sich das Sparpotenzial auf über CHF 10'000 jährlich. Mit unseren Spartipps zeigen wir Ihnen, wie Sie durch die richtige Kombination aus Versicherer, Franchise und Versicherungsmodell das Maximum herausholen — ohne auf eine einzige medizinische Leistung zu verzichten.
Spartipps entdecken →Der Kassenwechsel in der Grundversicherung ist einfacher, als die meisten Versicherten denken. Sie müssen weder einen Grund angeben noch eine Bewilligung einholen. Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) garantiert Ihnen das Recht, Ihre Grundversicherung jährlich zu wechseln — und die neue Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie aufzunehmen.
Der Ablauf gliedert sich in vier Phasen: Erstens vergleichen Sie die Prämien verschiedener Kassen für Ihre Wohngemeinde, Ihre gewünschte Franchise und Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell. Zweitens melden Sie sich bei der neuen Kasse an und warten die Aufnahmebestätigung ab. Drittens kündigen Sie schriftlich bei Ihrer aktuellen Kasse — per Einschreiben und vor Ablauf der Frist. Viertens erhalten Sie die Kündigungsbestätigung und sind ab dem 1. Januar bei Ihrer neuen, günstigeren Kasse versichert.
Wichtig: Melden Sie sich immer zuerst bei der neuen Kasse an, bevor Sie die alte kündigen. So gehen Sie sicher, dass der Übergang nahtlos funktioniert. In der Grundversicherung kann die neue Kasse Sie nicht ablehnen — aber bei der Zusatzversicherung sieht das anders aus. Deshalb gilt die Reihenfolge: neue Kasse sichern, dann alte kündigen.
Vom ersten Vergleich bis zur neuen Versicherungskarte — diese Übersicht zeigt Ihnen Monat für Monat, was zu tun ist, damit Ihr Wechsel per 1. Januar 2027 reibungslos klappt.
| Zeitpunkt | Aktion | Details |
|---|---|---|
| September 2026 | BAG veröffentlicht neue Prämien | Das Bundesamt für Gesundheit gibt die genehmigten Prämien für das Folgejahr bekannt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Tarife aller Kassen für Ihre Wohngemeinde vergleichen. Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG oder einen zugelassenen Vergleichsdienst. Notieren Sie sich die drei günstigsten Anbieter für Ihr bevorzugtes Modell und Ihre Franchise. |
| Oktober 2026 | Vergleichen & neue Kasse wählen | Sie erhalten von Ihrer aktuellen Kasse das Schreiben mit den neuen Prämien für 2027. Vergleichen Sie den Betrag mit den günstigsten Alternativen. Berücksichtigen Sie nicht nur die Prämie, sondern auch den Kundenservice und die Erreichbarkeit in Ihrem Kanton. Melden Sie sich bis Ende Oktober bei der neuen Kasse an, um genügend Vorlauf für die Kündigung zu haben. |
| November 2026 | Kündigung einreichen | Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben spätestens bis zum 20. November ab. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht bloss abgeschickt. Das Schreiben muss Name, Adresse, Versichertennummer und Kündigungstermin (31. Dezember 2026) enthalten. Warten Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse nicht ab, wenn die Frist drängt. |
| Dezember 2026 | Bestätigung erhalten | Ihre bisherige Krankenkasse bestätigt schriftlich den Erhalt der Kündigung und die Auflösung des Vertrages per 31. Dezember. Gleichzeitig erhalten Sie von der neuen Kasse die Versicherungspolice für 2027 mit Ihrer neuen Versichertennummer. Prüfen Sie beide Dokumente auf Korrektheit: Stimmen Franchise, Modell und Prämie mit Ihrem Antrag überein? |
| Januar 2027 | Neue Kasse aktiv | Ab dem 1. Januar sind Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert. Die neue Versicherungskarte sollte bis Anfang Januar bei Ihnen eintreffen. Informieren Sie Ihren Hausarzt, Ihre Apotheke und allfällige Spezialärzte über den Wechsel, damit Rechnungen direkt an die richtige Kasse gehen. Die Franchise beginnt im neuen Kalenderjahr wieder bei null. |
Bei einer ausserordentlichen Kündigung (Prämienerhöhung) verschieben sich die Termine: Kündigung bis 31. März, neue Kasse aktiv ab 1. Juli. Alle Fristen im Detail →
Die Krankenkassenprämien in der Schweiz steigen seit Jahren kontinuierlich. Für 2026 hat das BAG eine durchschnittliche Prämienerhöhung von über 6 Prozent genehmigt — in einigen Kantonen sogar über 10 Prozent. Wer seit Jahren bei der gleichen Kasse versichert ist und nie verglichen hat, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit Hunderte Franken zu viel pro Jahr.
Ein konkretes Beispiel: Eine 35-jährige Person in Zürich mit CHF 2'500 Franchise im Standardmodell zahlt bei der teuersten Kasse rund CHF 480 pro Monat. Bei der günstigsten zugelassenen Kasse mit identischem Leistungsumfang sind es nur CHF 195 pro Monat. Das ergibt eine jährliche Differenz von CHF 3'420 — bei exakt gleichen Leistungen gemäss KVG. Mit einem Wechsel zum Hausarzt- oder Telmed-Modell sinkt die Prämie oft um weitere 10 bis 20 Prozent.
Der Aufwand für den Wechsel beträgt rund 30 Minuten: Prämien vergleichen, neue Kasse anmelden, Kündigungsschreiben versenden. Dafür sparen Sie möglicherweise mehrere Tausend Franken — jedes Jahr aufs Neue. Es gibt keinen rationalen Grund, mehr zu bezahlen als nötig, wenn der Leistungsumfang in der Grundversicherung bei allen Kassen identisch ist.
Der gesamte Wechsel dauert weniger als 30 Minuten. Folgen Sie diesen vier Schritten und sparen Sie ab dem 1. Januar bei Ihrer neuen, günstigeren Kasse.
Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG oder einen zugelassenen Vergleichsdienst, um die Tarife für Ihre Wohngemeinde zu prüfen. Geben Sie Ihre gewünschte Franchise und Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell an. Vergleichen Sie mindestens fünf Kassen und berücksichtigen Sie neben dem Preis auch den Kundenservice. Die Leistungen sind bei allen Kassen identisch — nur der Preis und der Service unterscheiden sich.
Haben Sie sich für eine neue Kasse entschieden? Melden Sie sich online oder per Formular an. Die meisten Kassen bieten eine bequeme Online-Anmeldung, die in wenigen Minuten erledigt ist. Wählen Sie Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung. Die neue Kasse schickt Ihnen innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung. In der Grundversicherung besteht Aufnahmezwang — Ihre Anmeldung wird garantiert akzeptiert.
Verfassen Sie ein kurzes Kündigungsschreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Versichertennummer und dem Kündigungstermin (31. Dezember). Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben (Lettre signature) bis spätestens 20. November — denn die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, nicht bloss abgeschickt.
Ihre alte Kasse bestätigt die Kündigung schriftlich und Ihre neue Kasse sendet Ihnen die Police für das kommende Jahr. Prüfen Sie beide Dokumente: Stimmen Franchise, Modell und Prämie? Die neue Versicherungskarte erhalten Sie im Dezember oder Anfang Januar. Informieren Sie Ihren Hausarzt und Ihre Apotheke über den Wechsel, damit Rechnungen korrekt zugestellt werden. Ab dem 1. Januar profitieren Sie von der tieferen Prämie.
Die wichtigsten Fragen rund um den Wechsel der Krankenkasse in der Schweiz — verständlich und ausführlich beantwortet.
Den regulären Kassenwechsel können Sie einmal jährlich per 1. Januar vornehmen. Dafür muss Ihre Kündigung bis spätestens 30. November beim aktuellen Versicherer eingegangen sein — nicht bloss abgeschickt, sondern tatsächlich zugestellt. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben bis Mitte November, um Verzögerungen durch die Post zu vermeiden. Zusätzlich gibt es eine zweite Wechselmöglichkeit: Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht hat, können Sie bis 31. März kündigen und per 1. Juli zur neuen Kasse wechseln. Diese ausserordentliche Kündigungsfrist gilt allerdings nur für die Grundversicherung.
Die Sparmöglichkeiten hängen von Ihrem Wohnort, Ihrem aktuellen Versicherer und der gewählten Franchise ab. Gemäss Auswertungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) beträgt der Unterschied zwischen der teuersten und der günstigsten Krankenkasse je nach Region bis zu CHF 300 pro Monat — das entspricht bis zu CHF 3'600 pro Jahr für eine einzelne Person. Bei einer vierköpfigen Familie kann die jährliche Ersparnis sogar CHF 10'000 übersteigen. Besonders gross ist das Sparpotenzial, wenn Sie zusätzlich die Franchise und das Versicherungsmodell optimieren, etwa durch den Wechsel zu einem HMO- oder Telmed-Modell.
Ja, in der Grundversicherung (OKP) besteht ein gesetzlicher Aufnahmezwang gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jede zugelassene Krankenkasse in der Schweiz ist verpflichtet, Sie aufzunehmen — unabhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefrist und keine Vorbehalte in der Grundversicherung. Das gilt für alle Versicherten mit Wohnsitz in der Schweiz. Wichtig: Dieser Aufnahmezwang gilt ausschliesslich für die obligatorische Grundversicherung. Bei der Zusatzversicherung darf die Kasse Ihren Antrag nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen.
Für einen reibungslosen Kassenwechsel benötigen Sie: Erstens ein schriftliches Kündigungsschreiben an Ihre aktuelle Kasse mit vollständigem Namen, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und dem gewünschten Kündigungstermin (z.B. 31. Dezember 2026). Zweitens eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse — idealerweise vor der Kündigung, damit Sie die Aufnahmebestätigung bereits in der Hand haben. Drittens den Versand der Kündigung per Einschreiben (Lettre signature), um einen Zustellnachweis zu erhalten. Bewahren Sie die Sendungsverfolgungsnummer auf. Optional können Sie auch eine Kopie Ihrer aktuellen Versicherungspolice bereitlegen, um die Daten korrekt zu übertragen.
Ja, der Kassenwechsel ist der ideale Zeitpunkt, um auch Ihre Franchise zu überprüfen und anzupassen. Bei der neuen Kasse können Sie eine beliebige Franchisestufe wählen — von CHF 300 (Minimum) bis CHF 2'500 (Maximum) für Erwachsene. Eine höhere Franchise senkt Ihre monatliche Prämie erheblich: Der Wechsel von CHF 300 auf CHF 2'500 Franchise kann je nach Kanton CHF 100 bis CHF 200 pro Monat einsparen. Allerdings tragen Sie im Krankheitsfall mehr Kosten selbst. Faustregel: Wenn Sie gesund sind und selten zum Arzt gehen, lohnt sich eine hohe Franchise. Wenn Sie regelmässig medizinische Leistungen beziehen, fahren Sie mit CHF 300 Franchise meist günstiger. Mehr dazu auf unserer Franchise-Seite.
Laufende Behandlungen werden durch den Wechsel der Grundversicherung nicht unterbrochen. Da alle Krankenkassen in der Schweiz den identischen Leistungskatalog gemäss KVG abdecken, übernimmt Ihre neue Kasse sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen nahtlos ab dem Wechseldatum. Rechnungen, die vor dem 1. Januar entstanden sind, werden noch von der alten Kasse bezahlt — auch wenn die Rechnung erst danach eintrifft. Beim neuen Versicherer beginnt die Franchise im neuen Kalenderjahr wieder bei null. Beachten Sie: Wenn Sie ein alternatives Versicherungsmodell wählen (z.B. HMO oder Hausarztmodell), müssen Sie sich an die Regeln dieses Modells halten — etwa zuerst Ihren Hausarzt konsultieren.
Ja, die Zusatzversicherung kann unabhängig von der Grundversicherung gewechselt werden — allerdings gelten andere Regeln. Bei der Zusatzversicherung gibt es keinen gesetzlichen Aufnahmezwang: Die neue Kasse darf eine Gesundheitsprüfung durchführen und Ihren Antrag ablehnen oder mit Vorbehalten annehmen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (also Kündigung bis 30. September für einen Wechsel per 1. Januar). Unser Tipp: Beantragen Sie zuerst die neue Zusatzversicherung und warten Sie die Aufnahmebestätigung ab, bevor Sie die alte kündigen. So vermeiden Sie eine Deckungslücke bei wichtigen Zusatzleistungen wie Zahnbehandlung, Alternativmedizin oder Spitalzusatz.
Alternative Versicherungsmodelle wie HMO, Hausarztmodell (HAM) oder Telmed bieten in der Regel deutlich günstigere Prämien als das Standardmodell — typischerweise 10 bis 25 Prozent weniger. Beim HMO-Modell gehen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst in eine HMO-Praxis, die alle Behandlungen koordiniert. Beim Hausarztmodell ist Ihr gewählter Hausarzt die erste Anlaufstelle. Beim Telmed-Modell kontaktieren Sie bei nicht dringenden Anliegen zuerst eine telefonische Gesundheitsberatung. Die medizinischen Leistungen bleiben identisch — Sie erhalten die gleichen Behandlungen wie im Standardmodell. Der Unterschied liegt lediglich im Zugangsweg. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Modelle-Seite.
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